Egal ob man eine Kündigung erhalten hat oder selber kündigen will. Zuerst ist immer prüfen: Welche Kündigungsfrist gilt eigentlich? Mit anderen Worten: Wurde mir eigentlich fristgemäß gekündigt oder bis wann muss meine Eigenkündigung dem Arbeitgeber zugehen. Die Frage nach der richtigen Kündigungsfrist ist dabei nicht immer ganz einfach zu beantworten.
Für die ordentliche Kündigung - ordentlich, weil sie an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden ist, können sich die die jeweils gültigen Fristen aus dem einschlägigen Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz ergeben. Dabei sind Kündigungsfristen in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt.
Zu beachten ist, dass die gesetzliche Kündigungsfrist immer eine Mindestkündigungsfrist ist, die zwar nicht im Einzelarbeitsvertrag, aber in einem Tarifvertrag unterschritten werden darf.
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag des Zugangs der Kündigung nicht mitgerechnet, so dass die Frist erst mit dem nächsten Tag zu laufen beginnt. Liegt der Beginn oder das Ende der Frist auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich Beginn bzw. Ende nicht auf den nächsten Werktag. Die Frist endet gemäß § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag entspricht, in den das Ereignis - hier: der Zugang der Kündigung - fällt.
Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erhöhen sich auch die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Berücksichtigt werden dabei aber nur Zeiten nach der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers. So beträgt zum Beispiel die Kündigungsfrist bei einem 30-Jährigen, der seit fünf Jahren im Betrieb ist, schon zwei Monate bis zum Ende des Kalendermonats. Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten übrigens nur für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann dagegen regelmäßig mit der kurzen Grundkündigungsfrist kündigen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag vorsieht. Die verlängerten Kündigungsfristen sind gegenüber allen Arbeitnehmern bei der ordentlichen Kündigung und der Änderungskündigung anzuwenden. Sie gelten auch für Teilzeitbeschäftigte, selbst wenn sie nur geringfügig beschäftigt sind.
Bis wann eine Kündigung zugehen muss, damit die Kündigung zum 15. oder zum Monatsende wirksam wird, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell und einfach mit dem Kündigungsfristen-Rechner (BETA) von Juracity berechnen
Die Kündigung muß spätestens an den dort genannten Tagen zugehen, damit die entsprechende Kündigungsfrist gewahrt bleibt. Es ist unzulässig zu vereinbaren, dass der Tag der Absendung als Tag der Erklärung gelten soll. Wir die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist die Kündigung allerdings nicht aus der Welt. Sondern bei einer zu spät zugegangenen Kündigung, ebenso wie bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist aus anderen Gründen, gilt die Kündigung als zum nächstmöglichen ordnungsgemäßen Kündigungstermin ausgesprochen.
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